Das Förderprogramm soll den Umstieg auf Elektromobilität unterstützen – typischerweise durch einen finanziellen Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines förderfähigen E-Fahrzeugs. Die genaue Ausgestaltung (Förderhöhe, Bedingungen, Nachweise) richtet sich nach den jeweils gültigen Programmbedingungen.
Neues E-Auto-Förderprogramm 2026
Jetzt E-Auto-Förderung prüfen und bis zu 6.000 € sichern!
Ob Kauf oder Leasing – wer den Umstieg auf ein neues Elektrofahrzeug plant, sollte mögliche Förderungen nicht ungenutzt lassen.
E-Auto-Fördercheck: Ihr persönliches Förderpotenzial
Die Höhe einer möglichen Förderung hängt unter anderem vom Haushaltseinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren ab. Mit unserem Förderrechner erhalten Sie schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung Ihres individuellen Förderpotenzials.
Wichtig:
Grundlage sind ausschließlich die aktuell gültigen Förderbedingungen der zuständigen Stellen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.
** Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emissionen bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mindestens 80 km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € pro Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder um jeweils 5.000 €. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 € / PHEV 3.500 €, bis 60.000 € = Elektro 4.000 € / PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 € / PHEV 1.500 €. Pro Kind zusätzlich 500 €, maximal 1.000 €. Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden. Der Antrag auf die Prämie muss spätestens ein Jahr nach Erstzulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Detailinformationen finden Sie unter www.bundesumweltministerium.de/eauto-foerderung . Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab dem 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Rechnen Sie jetzt Ihre mögliche Förderung aus:
Auswahl nach Antriebsart, Haushaltsjahreseinkommen und Kinderzahl.
E-Auto-Förderrechner (BEV / PHEV)
Disclaimer: Diese Berechnung dient ausschließlich als unverbindliche Orientierung auf Basis der veröffentlichten Tabellenwerte. Sie stellt keine Beratung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung der Förderfähigkeit. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen offiziellen Richtlinien, FAQ sowie die Antragsunterlagen der zuständigen Stellen.
Entdecken Sie die Elektro-Modelle von Orléa.
Ob Stadtverkehr, Pendelstrecke oder Familienalltag – unsere modernen Elektrofahrzeuge bieten Fahrspaß, Effizienz und zukunftsweisende Technologie.
Gemeinsam finden wir das Elektro-Modell, das optimal zu Ihren Anforderungen und Ihrem Fahrprofil passt – persönlich, unkompliziert und transparent.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und starten Sie elektrisch in die Zukunft.
FAQ – E-Auto-Förderprogramm 2026
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Förderprogramm (Stand: 2026).
In der Regel sind förderfähige Elektro-Pkw (BEV) und ggf. weitere Antriebsarten nur dann förderfähig, wenn sie die Programmanforderungen erfüllen (z. B. Neuzulassung, Fahrzeugklasse, ggf. Preis-/Listenpreisgrenzen, Mindesthaltedauer).
Hinweis: Bitte prüfen Sie die Fahrzeugliste/Anforderungen im offiziellen Antragsportal, sobald verfügbar.
Üblicherweise Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen (z. B. Einkommensgrenzen, Halte-/Nutzungsdauer, Antragstellung innerhalb einer Frist).
- Kauf eines neuen Elektro-Pkw → Zuschuss nach Programmkriterien
- Leasing eines neuen Elektro-Pkw → Zuschuss (ggf. abhängig von Laufzeit/Mindestdauer)
- Haushalte mit Kindern → ggf. höhere Förderung (sofern vorgesehen)
Die Förderhöhe ist abhängig von den offiziellen Programmbedingungen (z. B. Einkommen, Kinder im Haushalt, Fahrzeugtyp, ggf. Preisgrenzen). Die konkreten Beträge werden im Antragsportal bzw. in den Richtlinien festgelegt.
Ob und welche Einkommensgrenzen gelten, hängt von der finalen Förderrichtlinie ab. Häufig wird das (zu versteuernde) Haushaltsjahreseinkommen betrachtet.
Maßgeblich ist die Definition in der Förderrichtlinie (z. B. Kindergeldberechtigung, Hauptwohnsitz im Haushalt, bestimmte Alters-/Ausbildungsgrenzen). Bitte beachten Sie die offiziellen Nachweisanforderungen.
Je nach Programmdesign kann sowohl Kauf als auch Leasing förderfähig sein. Beim Leasing sind oft Mindestlaufzeiten und Nutzungsbedingungen zu beachten.
Typischerweise ist ein Stichtag relevant (z. B. Bestelldatum, Vertragsdatum oder Datum der Erstzulassung). Welcher Stichtag zählt, steht in den Programmbedingungen und im Antragsportal.
Ob eine Kombination möglich ist (z. B. mit Hersteller-/Händlerrabatten oder regionalen Programmen), hängt von den jeweiligen Regeln ab. Maßgeblich ist die offizielle Förderrichtlinie.
- Voraussetzungen prüfen: Wohnsitz, Einkommen, Kinder im Haushalt, ggf. weitere Kriterien.
- Fahrzeug prüfen: Antriebsart, Neuzulassung, Preis-/Listenpreisgrenzen, ggf. Mindesthaltedauer.
- Antrag stellen: Online im offiziellen Portal, inkl. Upload der erforderlichen Nachweise.
Tipp: Wir unterstützen Sie gern bei der Auswahl eines passenden E-Modells und den benötigten Unterlagen.
E-Auto-Förderung
Offizielle Informationen zu Förderungen für Elektrofahrzeuge vom Bundesumweltministerium.
Stand: 28.01.2026
Disclaimer: Unsere FAQ stellen eine Zusammenfassung und Einordnung öffentlich zugänglicher Informationen dar und begründen keine Förderzusage.
Wir sind nicht der Fördergeber. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen offiziellen Richtlinien, FAQ sowie die Antragsunterlagen der zuständigen Stellen,
insbesondere veröffentlicht auf
www.bundesumweltministerium.de
.





